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eRezept: Dies müssen Sie beachten!



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Neben der eAU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) sind wir ab 01. Januar 2024 auch verpflichtet, Rezepte über Fertigarzneimittel bei gesetzlich Versicherten als eRezept auszustellen. eRezepte haben durchaus einen Vorteil für Sie als Patienten und werden auch positiv von uns gesehen. Leider gibt es jedoch sowohl für uns als ausstellende Praxis als auch für die Apotheken, in der Sie das Rezept einlösen, noch manchmal Probleme. Das größte Problem ist die gelegentlich immer mal wieder (im gesamten Bundesgebiet) ausfallende Telematik-Infrastruktur. Dann können wir nur das Ersatzverfahren anwenden (Ausdruck wie früher) und Sie müssen die Unterlagen leider doch bei uns abholen.

Beachten Sie bitte folgende Regeln:

  • Vor der ersten Ausstellung eines eRezeptes im Quartal müssen wir Ihre Krankenkassenkarte eingelesen haben!
    Nur so kann sichergestellt werden, dass das Rezept auch richtig erstellt und von Ihnen in der Apotheke eingelesen werden kann.
    Jedes weitere Rezept im gleichen Quartal kann dann direkt erstellt und über Ihre elektronische Krankenkassenkarte oder die eRezept-App eingelöst werden.
  • Haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht "mal eben zwischendurch" ein eRezept ausstellen können!
    Jedes Rezept muss mit dem Medikamentenplan abgeglichen und dann elektronisch signiert werden. Das ist deutlich zeitaufwändig, aber es sichert die Behandlungsqualität. Wenn wir unsere Tätigkeiten jedes Mal für ein Rezept unterbrechen müssten, ist diese nicht mehr gewissenhaft möglich und es kommt zu unnötigen zusätzlichen Wartezeiten in der Praxis.
    Bitte bestellen Sie wie gewohnt Ihre Rezepte immer über den Anrufbeantworter oder per Email. Wir sind bemüht, Rezeptwünsche zeitnah zu bearbeiten. Da Sie keinen "unterschriebenen Zettel" mehr brauchen, müssen Sie dazu nicht in unserer Praxis warten, das gewünschte Rezept ist spätesten am zweiten Werktag nach Bestellung für Sie verfügbar. 
  • Beachten Sie bitte nochmals, dass das eRezept bisher nur für verschreibungsfähige Fertigarzneimittel und nur für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten gilt. 
    Das Angebot wird jedoch nach und nach erweitert werden.

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