eRezept: Dies müssen Sie beachten!



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Für eRezepte und eAU (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) bei gesetzlich Versicherten ist Folgendes zu beachten:

  • Vor der ersten Ausstellung eines eRezeptes im Quartal müssen wir Ihre Krankenkassenkarte eingelesen haben.
    Nur so kann sichergestellt werden, dass das Rezept auch richtig erstellt und von Ihnen in der Apotheke eingelesen werden kann.
    Jedes weitere Rezept im gleichen Quartal kann dann direkt erstellt und über Ihre elektronische Krankenkassenkarte oder die eRezept-App eingelöst werden.
  • Haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht "mal eben zwischendurch" ein eRezept ausstellen können.
    Jedes Rezept muss mit dem Medikamentenplan abgeglichen und dann elektronisch signiert werden. Das ist zeitaufwändig, doch es sichert die Behandlungsqualität. Wenn wir unsere Tätigkeiten jedes Mal für ein Rezept unterbrechen müssten, wäre dies nicht mehr gewissenhaft und es käme zu Wartezeiten in der Praxis.
    Bitte bestellen Sie wie gewohnt Ihre Rezepte immer über den Anrufbeantworter, über das Rezeptformular oder per E-Mail.
  • Das gewünschte Rezept ist dann am 2. Werktag nach Bestellung in der Apotheke Ihrer Wahl in ganz Deutschland für Sie verfügbar. 
  • Beachten Sie bitte, dass das eRezept derzeit nur für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten einsetzbar ist. 

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